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Informationen in Leichter Sprache über das LWL-Inklusionsamt Arbeit

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Das ist das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL

In Nordrhein-Westfalen gibt es 2 Landschafts-Verbände:

  • den Landschafts-Verband Rheinland
  • und den Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.

Das ist die Abkürzung

vom Landschafts-Verband Westfalen-Lippe:

LWL.

​​​​​​​

Der LWL hat ein besonderes Amt.

Das Amt unterstützt Menschen mit Behinderung.

Immer wenn es um die Arbeit

von Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe geht.

Dieses Amt heißt:

Inklusions-Amt Arbeit vom LWL.

Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL ist in Münster.

Das macht das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL

Im Inklusions-Amt Arbeit arbeiten Fach-Leute.

Die Fach-Leute kennen sich gut

mit Menschen mit Behinderung aus.

Das macht das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL

Und Sie kennen auch die Probleme

von Menschen mit Behinderungen.

Deshalb wissen die Fach-Leute auch viele Hilfen dafür.

Das Inklusions-Amt Arbeit unterstützt

die berufstätigen Menschen mit Behinderung

in Westfalen-Lippe.

Und es unterstützt auch die Arbeit-Geber

in Westfalen Lippe.

Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL ist für bestimmte Städte da

Das Inklusions-Amt Arbeit hat ein Zuständigkeits-Gebiet.

Das bedeutet:

Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL

ist nur für bestimmte Städte da.

Diese Städte sind in Nordrhein-Westfalen.

Der Arbeit-Nehmer wohnt in einer von diesen Städten?

Oder die Firma ist in einer von diesen Städten?

Dann unterstützt das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL.

Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL ist für bestimmte Städte da

Besonderer Kündigungs-Schutz für Arbeit-Nehmer mit einer Schwer-Behinderung

Das Integrations-Amt kümmert sich um den besonderen Kündigungs-Schutz

Manchmal will ein Arbeit-Geber

einem Arbeit-Nehmer kündigen.

Zum Beispiel:

  • Weil die Firma schließt.
  • Weil die Firma nicht genug Arbeit hat.
  • Oder weil der Arbeit-Nehmer schlecht arbeitet.
  • Oder etwas anderes.

Das Integrations-Amt kümmert sich um den besonderen Kündigungs-Schutz

Der Arbeit-Geber muss das sagen.

Und er muss dem Arbeit-Nehmer eine Kündigung schreiben.

Aber:

Der Arbeit-Geber darf nicht einfach

eine Kündigung schreiben.

Der Arbeit-Geber muss zuerst das Integrations-Amt fragen.

Und das Integrations-Amt muss

sich um die Kündigung kümmern.

Das nennt man:

besonderen Kündigungs-Schutz.

Der besondere Kündigungs-Schutz

gilt für alle Arbeit-Nehmer mit Behinderung.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Schwerbehinderten-Recht.

Das ist ein Teil vom Sozial-Gesetzbuch.

Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL unterstützt Arbeit-Nehmer mit Hör-Behinderung

Sich verstehen am Arbeits-Platz

Für Arbeit-Nehmer ist das Hören am Arbeits-Platz wichtig.

Zum Beispiel:

Wenn man sich mit den Kollegen unterhalten will.

Wenn man dem Chef zu-hören soll.

Oder wenn man am Arbeits-Platz Maschinen hören muss.

Sich verstehen am Arbeits-Platz

Die meisten Arbeit-Nehmer können hören.

Aber vielleicht gibt es einen Kollegen mit einer Hör-Behinderung.

Der Kollege mit Hör-Behinderung hat es besonders schwer.

Weil alle in der Firma hören können.

Aber der Arbeit-Nehmer mit Hör-Behinderung nicht.

Dabei kann es Missverständnisse geben.

Oder vielleicht sogar Probleme mit den Kollegen.

Fach-Leute für Menschen mit Hör-Behinderung

Das Inklusions-Amt Arbeit unterstützt

Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.

Damit Menschen mit Behinderung gut arbeiten können.

Das gilt auch für Menschen mit Hör-Behinderung.

Deshalb gibt es beim Inklusions-Amt Abeit

Fach-Leute für Menschen mit Hör-Behinderung.

Die Fach-Leute vom Inklusions-Amt Arbeit

machen Kurse für die Integrations-Fachdienste.

Fach-Leute für Menschen mit Hör-Behinderung

Technische Beratung

Technischer Beratungs-Dienst für Arbeitsplatz-Gestaltung

Arbeitsplatz-Gestaltung

bedeutet:

Manchmal braucht ein Mensch mit Behinderung

einen besonderen Arbeits-Platz.

Oder eine besondere Maschine.

Die Mitarbeiter von dem Fach-Dienst helfen dabei.

Technischer Beratungs-Dienst  für Arbeitsplatz-Gestaltung

Zum Beispiel:

Sie sagen, welcher Stuhl richtig ist.

Sie sagen,

wie ein Gabel-Stapler umgebaut werden muss.

Ansprech-Personen für den Technischen Beratungs-Dienst

Frank Schrapper

Sachbereichsleitung

 

Tanja Böhler

 

Michael Rother

 

Rainer-Ingo Annas

 

Wolfgang Drillich

 

Christian Vagedes

 

Fax für alle Personen: 0251-5 91-59 98

Ansprech-Personen für den  Technischen Beratungs-Dienst

LWL-Budget für Arbeit

Viele Menschen mit Behinderung arbeiten
in einer Werkstatt.

Einige möchten lieber in einem Betrieb arbeiten.

Vielleicht möchten Sie auch gerne in einem Betrieb arbeiten.
Dann unterstützt Sie der LWL.

Alle Menschen sind verschieden.

Jeder Mensch kann etwas anderes besonders gut.

Deshalb braucht jeder Mensch einen Arbeitsplatz,
der für ihn passt.

Für Menschen mit Behinderung
ist das noch wichtiger.

Das LWL-Budget für Arbeit hilft
Menschen mit Behinderung.

Budget bedeutet Geld.
Wir sprechen: Büd-schee.

Budget für Arbeit bedeutet:

Der Arbeit-Geber bekommt Geld

Damit bezahlt er die Unterstützung für Sie.

Das Gesetz sagt:

Menschen mit Behinderung sollen gleich-berechtigt sein.

Das Budget für Arbeit vom LWL hilft Ihnen dabei.

  • Geld
  • Beratung und Begleitung
  • einer guten Vorbereitung

Diese Menschen können Unterstützung durch das
Budget für Arbeit bekommen:

  • Menschen in einer Werkstatt, die einen Arbeitsplatz in einer Firma suchen,
  • Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen
  • Schüler und Schülerinnen mit Behinderung.

Schon viele Menschen mit Behinderungen haben mit dem Budget für Arbeit
vom LWL einen festen Arbeits-Platz gefunden.

Sophie Hovestadt hat das Down-Syndrom.

Sie hat es geschafft.

Von der Schule direkt auf den

ersten Arbeitsmarkt.

Als Küchenhilfe arbeitet sie bei der MDS GmbH, Münster.

Jugendliche mit Behinderungen sollen

einen guten Arbeits-Platz finden.

Dafür gibt es ein Programm.

Es heißt: Schule trifft Arbeits-Welt – STAR

Vor wenigen Monaten arbeitete Tatjana Clusmann
noch in den Märkischen Werkstätten Lüdenscheid.

Heute arbeitet sie in einer Wäscherei in Lüdenscheid.

Der Integrations-Fachdienst hat die Wäscherei dafür beraten.

Und er hat Frau Clusmann bei einem Praktikum unterstützt.

Frau Clusmann arbeitet sehr gerne an ihrem neuen Arbeits-Platz.

Auch Barbara Kastner hat einen neuen Arbeits-Platz.

Sie hatte 17 Jahre in einer Werkstatt gearbeitet.

Dann hat sie ein Praktikum in der Küche
von einer großen Schule in Bochum gemacht.

Jetzt arbeitet Frau Kastner seit 4 Jahren
in der Küche.

Sie belegt Brötchen und spült Geschirr.

Und sie kassiert das Geld für das Essen.

Für Frau Kastner ist die Arbeit sehr wichtig.

Sie will gute Arbeit leisten und arbeitet sehr gerne.

Auch Barbara Kastner hat einen neuen Arbeits-Platz.

Sie hatte 17 Jahre in einer Werkstatt gearbeitet.

Dann hat sie ein Praktikum in der Küche
von einer großen Schule in Bochum gemacht.

Jetzt arbeitet Frau Kastner seit 4 Jahren
in der Küche.

Sie belegt Brötchen und spült Geschirr.

Und sie kassiert das Geld für das Essen.

Für Frau Kastner ist die Arbeit sehr wichtig.

Sie will gute Arbeit leisten und arbeitet sehr gerne.

Karl Franz arbeitete in einer Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen.

Herr Franz wollte aber gerne wieder in einem Betrieb arbeiten.
Der Integrations-Fachdienst und die Werkstatt
haben gemeinsam nach einem Arbeits-Platz für
Herrn Franz gesucht.

Herr Franz arbeitet jetzt als Fahrer mit 14 Stunden
in der Woche. Er muss verschiedene Sachen
pünktlich bringen und abholen.

Das ist bei dem dichten Verkehr nicht immer leicht.

Herr Franz schafft das aber gut.

Seine Kollegen können sich auf ihn verlassen.

So hat der LWL durch das Budget für Arbeit geholfen:

  • Der LWL hat ein Training für Sicherheit beim Fahren bezahlt.
  • Der Arbeitgeber bekommt einen Teil von dem Lohn für den Arbeits-Platz.
  • Der LWL hilft Herrn Franz und dem Betrieb mit Beratung und Begleitung.

Das Budget für Arbeit vom LWL hat Frau Hovestadt, Frau Clusmann, Frau Kastner und Herrn Franz geholfen.

Möchten Sie gerne einen Arbeits-Platz in einem Betrieb?

Möchten Sie etwas Neues lernen?

Möchten Sie selbständiger arbeiten und leben?

Wir vom LWL unterstützen Sie dabei.

Damit Sie eine feste Arbeit in einem Betrieb finden.

Das ist der Vorteil von der Arbeit in einem Betrieb:

Sie lernen einen neuen Beruf kennen.

Sie lernen viele neue Menschen kennen.
Menschen mit und ohne Behinderung.

Sie können mehr Geld verdienen.

Sie sammeln neue Erfahrungen.

Haben Sie keine Angst!

Sie können in die Werkstatt zurück kommen.

Der Wechsel von einer Werkstatt in einen Betrieb
ist ein großer Schritt.

Manchmal fühlen sie die Menschen im Betrieb
nicht wohl.

Sie schaffen die Arbeit nicht gut.

Manchmal schaffen Menschen die Arbeit
in einem Betrieb nur kurze Zeit.

Sie möchten dann wieder in die Werkstatt gehen.

Dann können sie in die Werkstatt zurück gehen.

Wir helfen Ihnen.

Diese Menschen unterstützen Sie:

In Ihrer Werkstatt arbeiten Fach-Leute für den Übergang von der Werkstatt in Betriebe.

Diese Fach-Leute beraten Sie.

Und Sie können den Integrations-Fachdienst in Ihrer Stadt fragen.

Die Adressen vom Integrations-Fachdienst finden Sie im Internet unter www.ifd-westfalen.de.

Dort arbeiten Fach-Leute, die Ihnen helfen.

Ihre Ansprech-Partner und Ansprech-Partnerinnen beim LWL sind:

Johanna Korte
Übergang Schule-Beruf (KAoA-STAR)
johanna.korte@lwl.org

Dr. Monika Peters
Übergang aus der Werkstatt
LWL-Budget für Arbeit
monika.peters@lwl.org

Dorothea Thoma
Minijob anstatt Werkstatt oder Tagesstätte
LWL-Zuverdienst
dorothea.thoma@lwl.org

Marlies Wiesemann
Werkstätten für behinderte Menschen
marlies.wiesemann@lwl.org

Sie können auch mit den Mitgliedern
vom Fach-Ausschuss sprechen.

Grafiken:


© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

© Valuing People clipart collection http://www.valuingpeopleclipart.org.uk/

© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. More information at www.inclusion-europe.org/etr

 

Bei der Übersetzung in Leichte Sprache unterstützt durch

Holtz & Faust GbR,

E-Mail: info@holtz-und-faust.de

Internet: www.holtz-und-faust.de