Am 1.1.2008 startete das NRW-Sonderprogramm „aktion5“, das von den beiden Landschaftsverbänden mit je 15 Mio. Euro über eine Laufzeit von 5 Jahren durchgeführt wird. Die Zielrichtung des Programms ist noch stärker als bei den Vorgängerprogrammen auf die Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Übergang aus (Förder-) Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen Einrichtungen ausgerichtet.
Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten und Beispiele zu dem Programm aus dem Jahresbericht des LWL-Integrationsamt Westfalen 2009
Das Sonderprogramm Aktion Integration IV (AI IV) war im Gegensatz zu den vorherigen Programmen aus untereinander kombinierbaren Fördermodulen aufgebaut, und zwar einnerseits aus „individuellen vermittlungsunterstützenden Leistungen der Agenturen für Arbeit“ und andererseits aus „komplementären teilhabefördernden Leistungen der Integrationsämter“.
Von 2004 bis 2007 wurden in Westfalen-Lippe insgesamt 1.789 Arbeitsverhältnisse mit 6,6 Mio. Euro durch Einstellungsprämien oder durch die Übernahme von Kosten für eine Probebeschäftigung gefördert.
Aktion Integration IV hat sich als wirkungsvoll erwiesen. Sowohl in der Vorbereitung auf Beschäftigung wie bei der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse wurden gute Erfolge erzielt. Die Ergebnisse aus einer Befragung von Arbeitgebern in den Jahren 2006 und 2007 ergaben, dass nach über einem Jahr noch 63% der geförderten schwerbehinderten Menschen in den unterstützten Betrieben beschäftigt waren.
Der Name „aktion5“ versteht sich in der Tradition und Fortsetzung der bisherigen Sonderprogramme und nennt in fünf Untertiteln Ziele, Inhalte und Absichten des Programms:
1. Vorbereiten ... auf Berufstätigkeit
2. Ausprobieren ... unterschiedlicher Wege und Chancen
3. Ausbilden ... unter individuellen Bedingungen
4. Integrieren ... mit flexiblen Unterstützungsleistungen
5. Einstellen ... unter belastbaren Voraussetzungen
In Bezug auf den zu fördernden Personenkreis (§ 1 Richtlinie „aktion5“) setzt das neue Programm seinen Schwerpunkt, unter ausdrücklicher Beachtung schwerbehinderter arbeitsloser Frauen, auf schwerbehinderte Menschen gem. § 109 Abs. 2 und 3 SGB IX, die oben konkret benannt sind.
Alle Leistungen werden direkt durch die Integrationsämter der Landschaftsverbände erbracht. Ansprechpersonen im LWL-Integrationsamt Westfalen:
Thomas Kersting
Tel.: 0251-591-5911
E-Mail: thomas.kersting@lwl.org
Dr. Monika Peters
Tel.: 0251 591-5746
E-Mail: monika.peters@lwl.org
Rita Watermeier
Tel.: 0251 591-5825
E-Mail: rita.watermeier@lwl.org
Für die Beantragung einer Leistung kann das Antragsformular des LWL-Integrationsamtes Westfalen auf Gewährung von finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe unter Formulare benutzt werden.
Die Richtlinien des NRW-Sonderprogramms aktion5 zum Herunterladen als Word-Datei.