Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben - eine Leistung des LWL-Integrationsamt Westfalen
Eine Leistung des LWL-Integrationsamt Westfalen ist die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Zur Begleitenden Hilfe gehört, dass
Die finanziellen Hilfen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bezahlt. Das gilt auch für alle anderen Leistungen, die nicht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Integrationsamt Westfalen erbracht werden.
So werden zum Beispiel einige Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die direkt an den schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben gehen, von den Fachstellen für Behinderte Menschen im Beruf bei den Stadt- und Kreisverwaltungen erbracht.
Wer Ihr richtiger Ansprechpartner ist finden Sie in der Ansprechpartnersuche jeweils unter den Sie interessierenden Leistungen.
Insgesamt kann das LWL-Integrationsamt Westfalen (oder auch die Fachstelle für Behinderte Menschen im Beruf) bei allen Leistungen entscheiden, ob und in welchem Umfang es die Leistungen erbringt. Eine Ausnahme ist die Arbeitsassistenz. Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Arbeitsassistenz.