Schwerbehinderte Menschen haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr.
Die zuständigen Stellen bei den Städten und Kreisen in NRW stellen fest, ob ein Mensch eine Behinderung hat.
Bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft wird die Behinderung in Zehnerschritten in einen Grad der Behinderung von 20 bis 100 eingeteilt. Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Schwerbehindertenausweis.
Schwerbehinderte Menschen können bestimmte soziale Leistungen bekommen. Das sind zum Beispiel die Leistungen des LWL-Integrationsamtes Westfalen.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können sich den schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Dafür müssen behinderte Menschen eine Bedingung erfüllen: Ohne die Gleichstellung können sie wegen ihrer Behinderung den Arbeitsplatz verlieren. Oder sie finden ohne die Gleichstellung keinen Arbeitsplatz. Gleichgestellte Menschen bekommen vom LWL-Integrationsamt Westfalen grundsätzlich die gleichen Leistungen wie schwerbehinderte Menschen. Für die Gleichstellung von behinderten Menschen ist die Agentur für Arbeit zuständig.