Integrationsfachdienste sind Dienste, die behinderte und schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben unterstützen. Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag von Integrationsämtern, Agenturen für Arbeit, Trägern der Grundsicherung und Rehabilitationsträgern.
Integrationsfachdienste haben vor allem die Aufgabe, (schwer)behinderte Menschen
Integrationsfachdienste informieren und unterstützen auch Betriebe, die (schwer)behinderte Menschen einstellen wollen oder bereits beschäftigen. Integrationsfachdienste unterstützen vor allem (schwer)behinderte Menschen,
Die Integrationsfachdienste in Westfalen-Lippe finden Sie unter www.ifd-westfalen.de.
Die gesetzlichen Grundlagen für Integrationsfachdienste finden Sie in §102 Abs. 3 Nr.3, in §§109 bis 115 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und in §27a und §28 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).